Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.1980 - 4 B 114.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1770
BVerwG, 05.08.1980 - 4 B 114.80 (https://dejure.org/1980,1770)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1980 - 4 B 114.80 (https://dejure.org/1980,1770)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1980 - 4 B 114.80 (https://dejure.org/1980,1770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückverweisung - Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 935
  • DVBl 1981, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 12.11.2004 - 1 B 33.04

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren.

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits für Art. 2 § 5 Abs. 1 Entlastungsgesetz vom 31. März 1978 (BGBl I 446) - EntlG -, die Vorläufervorschrift des § 130 a VwGO, entschieden (vgl. Beschluss vom 5. August 1980 - BVerwG 4 B 114.80 - NJW 1981, 935).
  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04

    Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000

    Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist somit möglich (ebenso BVerwG, Beschluss vom 5. August 1980 - 4 B 114.80 - DVBl. 1981 S. 31 zur Frage der Zulässigkeit des Verfahrens nach Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes nach Zurückverweisung einer Sache an das Berufungsgericht).
  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 330/04

    Klage gegen Regionalplan

    Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist somit möglich (ebenso BVerwG, Beschluss vom 5. August 1980 - 4 B 114.80 - DVBl. 1981 S. 31 zur Frage der Zulässigkeit des Verfahrens nach Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes nach Zurückverweisung einer Sache an das Berufungsgericht).
  • BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 10361.83

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

    Wenn die Voraussetzungen des Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG erfüllt sind, ist auch in bezug auf den Verfahrensabschnitt nach der Zurückverweisung eine Entscheidung im vereinfachten Verfahren zulässig (BVerwG, Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 4 B 114.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1980 - I 1572/79

    Gebühr; Gebührenfreiheit; Verbotsverfügung; Versammlungsrecht; Gerichtsbescheid

    Die Entscheidung, von der durch EntlG Art. 2 § 1 Abs. 1 eingeräumten Möglichkeit des Gerichtsbescheids Gebrauch zu machen, steht im richterlichen Ermessen des Verwaltungsgerichts und stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne von VwGO § 130 Abs. 1 Nr. 2 nur dar, wenn das Verwaltungsgericht die gesetzlichen Grenzen dieses Ermessens nicht eingehalten oder wenn es von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung widersprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Anschluß BVerwG, Beschl v 1980-08-05, 4 B 114/80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - IV 1140/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2211
VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - IV 1140/77 (https://dejure.org/1980,2211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.1980 - IV 1140/77 (https://dejure.org/1980,2211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - IV 1140/77 (https://dejure.org/1980,2211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 31
  • DVBl 1981, 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2002 - 5 E 286/01

    Anspruch auf Vollstreckbarerklärung kirchengerichtlicher Entscheidungen durch

    Nds. OVG, Beschluss vom 20.10.1998 - 13 O 3662/98 - 6 D 4677/98 -, NJW 1999, 1882, 1883; gegen einen allgemeinen Anspruch auf Vollstreckbarerklärung kirchengerichtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte auch Maurer, Grundprobleme der kirchlichen Gerichtsbarkeit, ZevKR 17 (1972), 48, 70; Pahlke, in: Bericht über den Arbeitskreis II (Staatliche und kirchliche Gerichtsbarkeit) des 9. Deutschen Verwaltungsrichtertags, Dokumentationsband, S. 90; von Tiling, Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 21.10.1986 - 63 S 70/86 -, ZevKR 33 (1988), 71, 72; Uibel, Anmerkung zu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.5.1980 - IV 1140/77 -, DVBl. 1981, 37, 38.
  • VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12

    Verwaltungsrechtsweg für einstweilige Anordnung eines katholischen Priesters auf

    Allerdings tritt in diesem Bereich die staatliche Justizgewährleistung nur in solchen Streitigkeiten hinter die Autonomie der Kirche zurück, in denen es um geistliche Aufgaben, um das kirchliche Selbstverständnis sowie um statusrechtliche Streitigkeiten der geistlichen Amtsträger geht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.1980, DVBl. 1981, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 4 S 2776/92

    Aufhebung eines kirchlichen Unterrichtsauftrages im Rahmen eines

    Demgegenüber ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem öffentlich-rechtlichen kirchlichen Dienstverhältnis die kirchliche Eigenständigkeit soweit begrenzt, daß bei Fehlen einer eigenen kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit der Verwaltungsrechtsweg in analoger Anwendung des § 40 Abs. 1 VwGO gegeben ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.5.1980 - IV 1140/77 -, DVBl. 1981, 31 mit krit. Anm. von Uibel).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 4 S 3090/89

    Zur Frage des Rechtsweges bei innerkirchlichen Zuständigkeiten; hier:

    Denn mag eine Beschränkung der Klage auf die vermögensrechtlichen Auswirkungen des streitigen Status des Klägers den Weg zum Verwaltungsgericht auch eröffnen können (vgl. Senatsurteil vom 20.5.1980, DVBl. 1981, 31), so könnte eine derart eingeschränkte Klage in der Sache nicht zum Erfolg führen.
  • VG München, 15.12.1993 - M 7 K 93.363

    Anspruch auf Nachversicherung und Übergangshilfe oder Abfindung im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht